WhatsApp
Winfried Schnitzler • 13. September 2018
Probleme mit Datenschutz und -sicherheit
WhatsApp und andere Messengerdienste erfreuen sich seit Jahren bei Privatpersonen und auch bei Mitarbeitern im Unternehmen großer
Beliebtheit. Letztere setzen den Messenger-Dienst gerne
auch für die geschäftliche Kommunikation ein. Aber dabei gibt es ein großes Problem: WhatsApp und andere Messengerdienste haben große Defizite bei Datenschutz und Datensicherheit.
Als Teil der Facebook-Familie teilt WhatsApp seiner „Mutter“ automatisch personenbezogene Daten
seiner Nutzer mit. B So übermittelt WhatsApp unter anderem
- die Nutzer-Telefonnummer
- Gerätekennung und Betriebssystem
- das Registrierungs-Datum des Nutzers
- das Datum der letzten WhatsApp-Nutzung
- häufig genutzte Funktionen
an
Facebook weiter.
Daraus ergeben sich im Wesentlichen drei datenschutzrechtliche Problemstellungen:
- Die Übermittlung er Kontakte aus dem Adressbuch des Nutzers an WhatsApp
- Die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA
- Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch WhatsApp
Nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO bedarf es für eine solche Übermittlung einer Rechtsgrundlage oder eine Einwilligung. Für die Kontakte aus dem Adressbuch, die bereits als Nutzer bei WhatAp u.a. registriert sind, könnte ein berechtigtes Interesse unterstellt werden und somit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht kommen. Für die Kontakte, die keine Messengerdienste nutzen, käme nur deren Einwilligung für die Übermittlung von Daten in Betracht. Diese liegt aber in der Regel für die Übermitttlung der Daten aus dem Adressbuich des Smartphones nicht vor. Die Einholung dieser Einwilligung ist aber praktisch nicht durchführbar.
Somit ist die Übermittlung von Kontaktdaten aus dem Adressbuch an WhatsApp bzw. Facebook regelmäßig unzulässig.
Quelle:
https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/datenschutzreform/dsgvo/nutzung_von_whatsapp_im_unternehmen/merkblatt-fuer-die-nutzung-von-whatsapp-in-unternehmen-166297.html