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Home-Office wegen Corona

websitebuilder • 15. November 2020

Was Unternehmer und Mitarbeiter zu Datenschutz beachten müssen?

Wir befinden uns in der zweiten Corona-Welle und immer mehr Unternehmen schicken Ihre Mitarbeiter wieder ins Home-Office. Und auch die Politik reagiert und denkt über ein Recht auf Home-Office für Arbeitnehmer nach. Aber was müssen Arbeitgeber dabei in punkto Datenschutz konkret beachten?

Um Bußgelder zu vermeiden, muss für die Arbeit im Home-Office eine Datenschutzvereinbarung mit den Mitarbeitern getroffen wer-den. Diese Vereinbarung regelt, welche datenschutzrechtlichen Maßnahmen der Arbeitnehmer im Home-Office ergreifen muss. Im Home-Office haben Arbeitgeber wenig Kontrolle darüber, wie der Arbeitnehmer mit den Firmen- und Kundendaten umgeht.

Man kann den Mitarbeiter zwar durch entsprechende Softwares vor IT-Angriffen schützen. Es kann aber nicht kontrolliert werden, inwie-weit die berufliche technische Ausrüstung mit externen privaten Geräten verbunden wird. Hier kann es schnell zu Datenpannen kom-men, die für den Arbeitge-ber verheerende Folgen haben können. Deshalb ist eine vertragliche Regelung hier sehr wichtig.

Technische Sicherheit am Arbeitsplatz ist das A&O. Fürs Home-Office sind ein paar Besonderheiten zu beachten. Diese Auswahl beinhal-tet nur eine Übersicht über die wichtigsten Punkte.

Ausreichend schnelles Internet
Wichtig ist in erster Linie, dass der Arbeitnehmer auch richtig arbeiten kann. Dazu benötigt er eine gut funktionierende Internetverbin-dung. Gerade für Videokonferenzen muss geklärt sein, ob unter Umständen der Tarif geändert und/oder die Bandbreite erhöht werden muss. Die Kosten dafür sollte der Arbeitgeber tragen.

Die richtige Telefonnummer
Viele Mitarbeiter müssen auch im Home-Office unter der Nummer des Arbeitgebers erreichbar sein. Dies kann mithilfe von Apps auf den Handys der Mitarbeiter oder mithilfe von sogenannten VoiP-Anlagen („Voice over IP“) umgesetzt.

Privater Rechner oder vom Arbeitgeber gestellt?
Im Idealfall sollte Ihr Mitarbeiter nicht mit einem privaten PC, Mac oder Laptop arbeiten. Den Mit-arbeitern sollte für das Home-Office ein eigener Arbeitscomputer zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Punkte, die der Arbeitgeber in Bezug auf die Mitarbeiter-Rechner umsetzen muss:
•    Die Mitarbeiter müssen verpflichtet werden, sichere Passwörter zu verwenden (Passwort-Richtlinie).
•    Die komplette Software des Rechners sollte auf dem neuesten Stand sein.
•    Durch die Verwendung eines VPN, können auf Heimnetzwerke spezialisierte Hacker schlechter auf den Rechner zugreifen.
•    Verschlüsselung der Festplatten: Im Fall von Diebstählen ist man so auf der sicheren Seite.
•    Privates und Berufliches gehören nicht zusammen: Der Arbeitnehmer sollte die Home-Office Hardware nicht für private Zwecke nutzen.
•    Familienmitglieder und andere Personen aus dem Haushalt des Arbeitnehmers sollten keinen Zugriff auf den Rechner haben.
•    Der Arbeitnehmer sollte keinen externen privaten Datenträger an den Arbeitsrechner anschließen.

Für weitere Fragen zum Thema Datenschutz im Home-Office stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

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