Durch die Corona-Krise geraten viele Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Betroffene schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen stehen zur Verfügung:
Soforthilfen
Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, weil kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von
KFW-Sonderprogramm 2020
Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen bis 10 Beschäftigte stehen umfassende Kreditprogramme für gewerbliche Unternehmen jeder Größenordnung sowie den freien Berufen offen. Das neue KfW Sonderprogramm 2020 ist am 23.0 März 2020 gestartet. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 10 Millionen Euro schaffen weitere Erleichterung für die Wirtschaft.
KFW-Schnellkredit 2020
Ziel des KfW-Schnellkredits 2020 ist es, mittelständische Unternehmen durch KfW-Darlehen in Höhe von 3 Monatsumsätzen pro Unternehmen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und mit 100 Prozent Haftungsfreistellung mit einer raschen Liquiditätshilfe zu unterstützen. Ziel ist eine schnelle Kreditvergabe. Deshalb stellt die KfW den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei.
Der KfW-Schnellkredit ergänzt das KfW-Sonderprogramm 2020 und die bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte.
Bürgschaften
Unternehmen können mit ihren Hausbanken bei Bedarf auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Dabei darf das Unternehmen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel und Investitionsfinanzierungen zur Verfügung gestellt werden.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Dazu zählen:
·Stundung von Steuerzahlungen
·Anpassung von Vorauszahlungen
·Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Die Bundesregierung hat einen großvolumigen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) auf den Weg gebracht: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Umfang von 600 Milliarden Euro bietet Unternehmen und Start-Ups bei Vorliegen der allgemeinen Antragsvoraussetzungen Unterstützung durch Garantien und Eigenkapitalhilfen, um die Krise erfolgreich zu bewältigen.
Unterstützung für Start-ups
Start-ups haben grundsätzlich Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Jedoch passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse von Start-ups, jungen Technologieunternehmen und kleinen mittelständischen Unternehmen. In vielen Fällen erfüllen sie die von Hausbanken gestellten Anforderungen an Kreditnehmer aufgrund ihres jungen Alters und meist sehr innovativen Geschäftsmodells nicht. Deshalb wurde ein maßgeschneidertes Unterstützungspaket entwickelt. Die Wagniskapitalfinanzierung wurde um rund 2 Milliarden Euro erweitert, damit auch weiterhin Finanzierungsrunden für zukunftsträchtige innovative Start-ups aus Deutschland stattfinden können.
Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes bietet einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld kann nun einfacher und zu verbesserten Bedingungen in Anspruch genommen werden. So müssen nur noch zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von Arbeitsausfall betroffen sein, die Sozialversicherungsbeiträge werden voll übernommen und auch Leiharbeit wird in die Regelung einbezogen. Darüber hinaus wird vorübergehend auf die vollständige Anrechnung des Entgelts aus einer Beschäftigung, die während der Kurzarbeit aufgenommenen wird, verzichtet. So wird ein Anreiz geschaffen, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in aktuell wichtigen Bereichen wie dem Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln aufzunehmen. Für den Fall von Betriebsschließungen oder Schwierigkeiten im Betrieb aufgrund von ausbleibenden Aufträgen oder fehlenden Zulieferungen kann das Kurzarbeitergeld eingreifen.
Die Kosten für Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Freiberufler werden bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil vom Bundeswirtschaftsministerium übernommen.