Brexit Deal
Winfried Schnitzler • 7. Januar 2021
Datentransfer nach UK
Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich Der Entwurf des Brexit-Abkommens bietet eine viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021. Diese Frist kann um 2 Monate verlängert werden. In dieser Übergangsfrist werden Übermittlungen personenbezogener Daten nicht als Übermittlungen in ein Drittland angesehen (Art. 44 DSGVO).