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Blog Post

Brexit Deal

Winfried Schnitzler • 7. Januar 2021

Datentransfer nach UK

Vorläufige Rechtssicherheit für Datenübermittlungen in das Vereinigte Königreich
Der Entwurf des Brexit-Abkommens bietet eine viermonatige Übergangsfrist ab dem 01. Januar 2021. Diese Frist kann um 2 Monate verlängert werden. In dieser Übergangsfrist werden Übermittlungen personenbezogener Daten nicht als Übermittlungen in ein Drittland angesehen (Art. 44 DSGVO).

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