Datenschutzverstöße bleiben nicht ohne Folgen
Winfried Schnitzler • 5. Januar 2021
Landgericht Bonn bestätigt BfDI
Der BfDI hat im Dezember 2019 einen Telekommunikationsdienstleister wegen eines unzureichenden Authentifizierungsverfahren mit einer Geldbuße belegt. Das Landgericht Bonn hat in seinem Urteil vom 11.11.2020 geurteilt, dass der Dienstleister haftet und folgte der Auffassung des BfDI in wesentlichen Punkten.
Für den BfDI war es das erste große Gerichtsverfahren seit Inkrafttreten der DSGVO. Dabei wurden wichtige und grundsätzliche Frage-stellungen geklärt.
Fazit: Kein Unternehmen kann es sich mehr leisten den Datenschutz zu vernachlässigen!
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/28_Urteil-1und1.html